Gemeinderatswahl am 9.6.2024: Besetzung des Gemeindewahlausschusses – nochmaliger Aufruf zur Mitwirkung

Gemeinderatswahl am 9.6.2024: Besetzung des Gemeindewahlausschusses – nochmaliger Aufruf zur Mitwirkung

Im Dezember 2023 hat der Gemeinderat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gewählt: den Vorsitzenden und zwei Beisitzer sowie jeweils deren Stellvertreter.

Das entspricht der gesetzlichen Mindestanforderung.

Allerdings kann bei Ausfall durch Verhinderung oder Befangenheit dennoch die Beschlussfähigkeit gefährdet sein mit erheblichen Folgen.

Deshalb soll der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 20.3.2024 noch einen weiteren Beisitzer und dessen Stellvertreter wählen.

Der Gemeindewahlausschuss ist für die Vorbereitung, Leitung und Auswertung der Gemeinderatswahl zuständig, nicht zu verwechseln mit den Wahlvorständen in den einzelnen Wahllokalen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden hiermit aufgerufen, ehrenamtlich in diesem Ausschuss mitzuwirken.

Der Gemeindewahlausschuss wird aus Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten gebildet und besteht aus dem Vorsitzenden und 2 bis 6 Beisitzern und deren Stellvertretern in gleicher Zahl. Bei der Wahl der Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keinem Wahlorgan angehören, das für dieselbe Wahl tätig wird.

Ihre Meldungen richten Sie bitte bis zum 13.3.2024 an die Gemeindeverwaltung, Hauptamt, Herrn Bär (g.baer@neukirch-lausitz.de), der auch als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses für weitere Auskünfte zur Verfügung steht.

Neukirch/Lausitz, 29.2.2024

Jens Zeiler

Bürgermeister