Wohnungen für Ukrainische Flüchtlinge
Aktuell verweist das Landratsamt Bautzen auf die Möglichkeit, Kosten für die Erstausstattung von unmöblierten Wohnräumen zu übernehmen. Bei unmöblierten Wohnungen kann im Rahmen der Leistungsbeantragung und der Vorlage des Mietvertrages eine Erstausstattung gewährt werden. Die Wohnraumausstattungsrichtlinie des Landkreises Bautzen ist dabei zu beachten:
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Jobcenter/Wohnraumausstattungsrichtlinie.pdf
Das LRA wird Mietvertragspartner bei möblierten Wohnungen/Wohnungen für Personen, die durch das Ausländeramt aus den Notunterkünften (in unserer Gemeinde das Schullandheim) verteilt werden.
Hauptamt