Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 entsprechend § 27 Abs. 3 Satz 1 Grundsteuergesetz
Digitalpakt Schulen - Information zur Umsetzung
Geförderte Maßnahme aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des Beschlusses des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes
Die Gemeinde Neukirch ist bei der Umsetzung des Digitalpaktes weit vorangeschritten. Insgesamt wurden über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schule) vom 21.05.2019 201.035,41 € Fördermittel bewilligt. Begonnen in 2019, wird die Maßnahme in 2024 abgeschlossen sein. Die Netzwerkstrukturen (LAN/WLAN) in den Schulgebäuden sind fertiggestellt. Es sind insgesamt 21 SMART-Boards in den Klassenräumen beider Schulen installiert. 6 weitere SMART-Boards werden im Kalenderjahr 2024 beschafft. Mit Beendigung der Maßnahme werden die meisten Unterrichtsräume mit einer digitalen Tafel ausgestattet sein. Weiterhin ergänzen 20 Notebooks und 90 mobile Endgeräte (Tablets) die Schulausstattung unser beider Schulen. Bisher wurden 226.782,56 € durch die Gemeinde verausgabt. Zur Beschaffung der restlichen 6 digitalen Tafeln stehen im Kalenderjahr 2024 weitere 49.500 € im Gemeindehaushalt zur Verfügung. Der Eigenanteil der Gemeinde Neukirch wird nach Abschluss der Maßnahme ca. 75.000 € betragen.
Zusätzlich zur Förderung über den Digitalpakt wurden über andere Fördermaßnahmen Lehrerendgeräte und mobile Schülerendgeräte beschafft und stehen zur Umsetzung eines modernen und zeitgemäßen Unterrichts zur Verfügung. Die IT-Administration ist sehr umfangreich geworden. Die Schulen werden tatkräftig durch unsere IT-Dienstleister, der Firma Dazert aus Bautzen und der KISA-Kommunale Datenverarbeitung Sachsen, unterstützt.
Hinweise der Finanzbehörde zur Grundsteuerreform - fehlende Grundsteuererklärungen
Sehr geehrte Bürger*innen,
die Finanzämter haben an alle Bürger Schreiben versandt, die die Grundsteuererklärung für ihren Grundbesitz bisher noch nicht abgegeben haben. Leider wurden fälschlicher Weise auch Schreiben an Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden verschickt. Dazu gehören unter anderem Garageneigentümer, deren Garagen auf kommunalen Grundstücken stehen. Auf diese Schreiben brauchen Sie NICHT reagieren. Für die Erklärung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet. Die Gemeinde Neukirch ist dieser Pflicht nachgekommen.
Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform
Sehr geehrte Steuerzahler*innen,
Formulare zur Grundsteuererklärung sind ausschließlich beim Finanzamt Bautzen erhältlich.
Bitte richten Sie alle Anfragen die im Zusammenhang mit Erfassung der Daten entstehen an das zuständige Finanzamt Bautzen.
Servicetelefon: 03591-488-9090
Die Mitarbeiter der Gemeinde sind nicht berechtigt Hilfestellungen beim Ausfüllen der Formulare zu geben sowie Informationen zum Grundstück zu erteilen.
Wir bitten um Verständnis
gez.
Jens Zeiler
Bürgermeister
Allgemeinverfügung zur Erfassung- und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten an Fichte und Kiefer im Privat- und Körperschaftswald
Informationen zur Grundsteuerreform
Hinweise zur Hundesteuer 2022
Bei der Hundesteuer gelten die festgesetzten Beträge gemäß § 6 und 7 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Neukirch vom 01.01.2017 weiter. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 dieser Satzung ist die Steuer am 01.07. eines Kalenderjahres fällig.
Leistungsbeschreibung
Bühnentechnik und Sanitäranlagen 800-Jahr-Feier Neukirch/Lausitz
Lieferzeitraum: 01.07. bis 02.07.2022 und 09.07.2022 bis 10.07.2022
Lieferort: Festscheune Hauptstraße 62 b in 01904 Neukirch/Lausitz
Festplatz: Ecke Festscheune Hauptstr. 62/Hohe Straße (Caravan- und Wohnmobilstellplatz)