Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen): OS_7 Weststraße
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Ortsstraßen (OS): hier OS Nr. 7 „Weststraße“
Die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz verfügt nach Abhilfe im Widerspruchsverfahren, die am 26.02.2022 erlassene Eintragungsverfügung zur Berichtigung des Bes
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Ortsstraßen (OS): hier OS Nr. 7 „Weststraße“
Die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz verfügt nach Abhilfe im Widerspruchsverfahren, die am 26.02.2022 erlassene Eintragungsverfügung zur Berichtigung des Bestandsblattes für die OS Nr. 7 „Weststraße“ insoweit zu ändern, dass die Flst. Nr. 358/8, 358/9, 358/11 und 1723/2 der Gemarkung Niederneukirch aus dem Bestandsblatt gelöscht werden. Gleichzeitig werden die gemeindeeigenen Flurstücke Nr. 1434 Gemarkung Niederneukirch und Nr. 2219/4 Oberneukirch gemäß § 54 Abs. 4 SächsStrG nachträglich in das Bestandsblatt der OS Nr. 7 eingetragen.
Die Eintragungsverfügung mit dem geänderten Bestandsblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von 2 Wochen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie wird in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt.
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Bauamt, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz, einzulegen.
Neukirch/Lausitz, 07.04.2025
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Jens Zeiler
Bürgermeister