Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 12.12.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- OS 20 - Bethlehemstiftstraße
von Anfangspunkt: NK 54565061118 bis Endpunkt: NK 54565061172
Abschnitt 1: von Anfangspunkt: NK 54565060275 bis Endpunkt: NK 54565062125
Abschnitt 2: von Anfangspunkt: NK 54564961372 bis Endpunkt: NK 54565061042
von Anfangspunkt: NK 54564961271 bis Endpunkt: NK 54564961175
Abschnitt 1: von Anfangspunkt: NK 54564861334 bis Endpunkt: NK 54565061041
Abschnitt 2: von Anfangspunkt: NK 54564861362 bis Endpunkt: NK 54564961007
Abschnitt 3: von Anfangspunkt: NK 54564961400 bis Endpunkt: NK 54565061024
Abschnitt 1: von Anfangspunkt: NK 54564962044 bis Endpunkt: NK 54565062011
Abschnitt 2: von Anfangspunkt: NK 54564962069 bis Endpunkt: NK 54564962068
Abschnitt 3: von Anfangspunkt: NK 54564962124 bis Endpunkt: NK 54564962172
Abschnitt 4: von Anfangspunkt: NK 54564962147 bis Endpunkt: NK 54564962149
Abschnitt 1: von Anfangspunkt: NK 54564962175 bis Endpunkt: NK 54564962173
Abschnitt 2: von Anfangspunkt: NK 54564962179 bis Endpunkt: NK 54564962188
von Anfangspunkt: NK 54564962032 bis Endpunkt: NK 54564962121
von Anfangspunkt: NK 54564862299 bis Endpunkt: NK 54564962032
von Anfangspunkt: NK 54564962012 bis Endpunkt: NK 54564963022
von Anfangspunkt: NK 54564962052 bis Endpunkt: NK 54564962227
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 12.12.2022
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Jens Zeiler
Bürgermeister