Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen): OS_7 Weststraße

Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Ortsstraßen (OS): hier OS Nr. 7 „Weststraße“

Die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz verfügt nach Abhilfe im Widerspruchsverfahren, die am 26.02.2022 erlassene Eintragungsverfügung zur Berichtigung des Bes

Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Ortsstraßen (OS): hier OS Nr. 7 „Weststraße“

Die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz verfügt nach Abhilfe im Widerspruchsverfahren, die am 26.02.2022 erlassene Eintragungsverfügung zur Berichtigung des Bestandsblattes für die OS Nr. 7 „Weststraße“ insoweit zu ändern, dass die Flst. Nr. 358/8, 358/9, 358/11 und 1723/2 der Gemarkung Niederneukirch aus dem Bestandsblatt gelöscht werden. Gleichzeitig werden die gemeindeeigenen Flurstücke Nr. 1434 Gemarkung Niederneukirch und Nr. 2219/4 Oberneukirch gemäß § 54 Abs. 4 SächsStrG nachträglich in das Bestandsblatt der OS Nr. 7 eingetragen.

Die Eintragungsverfügung mit dem geänderten Bestandsblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von 2 Wochen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie wird in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt.

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Bauamt, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz, einzulegen.

 

Neukirch/Lausitz, 07.04.2025

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Jens Zeiler

Bürgermeister

 

Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Eisengießerei"

Der Gemeinderat Neukirch/Lausitz hat in seiner Sitzung am 26.03.2025 den Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Eisengießerei“ in der Fassung vom 19.03.2025 bestätigt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung umfasst die Flurstücke 198/2, 200/6 und 195/2 der Gemarkung Niederneukirch und entspricht dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Eisengießerei“.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung besteht aus dem Satzungstext, der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 19.03.2025. Das Verfahren wird gemäß § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren geführt. Gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs erfolgt vom 22.04.2025 bis 23.05.2025. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen zur Aufhebungssatzung für jedermanns Einsicht im Bauamt der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus, und sind auf der Gemeindehomepage unter https://www.neukirch-lausitz.de/de/veroeffentlichungen.html und auf dem Landesportal zur Bürgerbeteiligung Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können bis 23.05.2025 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz eingereicht, per E-Mail an bauamt@neukirch-lausitz.de gesandt oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die Datenschutzinformationen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind auf der Gemeindehomepage mit den auszulegenden Unterlagen veröffentlicht.

 

Jens Zeiler

Bürgermeister

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Eisengießerei

Der Gemeinderat Neukirch/Lausitz hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Eisengießerei" beschlossen. Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst die Flurstücke 198/2, 200/6 und 195/2 der Gemarkung Niederneukirch und entspricht vollständig dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

- Bauamt -

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Trumpf Sachsen GmbH

Beschluss GR/2024/021

Der Gemeinderat Neukirch/Lausitz hat am 28.02.2024 beschlossen den seit 13.09.2008 rechtswirksamen Bebauungsplan Trumpf Sachsen GmbH zu ändern. Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Lageplanskizze mit einer roten Strichlinie umrandet. Der Bereich umfasst die Grundstücke Leibingerstraße 22, 28 und 30 sowie Waldweg 2, das Flurtsück 1661/7 Gemarkung Oberneukirch sowie die Planstraße entlang der Bahnstrecke. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4 ha. Planungsziel ist die Schaffung von Gewerbeflächen auf dem Grundstück der ehemaligen Industriebrache Leibingerstraße 30 sowie die Anpassung der Erschließung.

- Bauamt -

Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen): OS_54 Wilthener Straße

Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Ortsstraßen (OS): hier OS_54 Wilthener Straße

Die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz verfügt nach Abhilfe im Widerspruchsverfahren, die am 12.09.2022 erlassene Eintragungsverfügung zur Berichtigung des Bestandsblattes für die OS_54 Wilthener Straße insoweit zu ändern, dass das Flurstück Nr. 357/a der Gemarkung Oberneukirch aus dem Bestandsblatt gelöscht wird.

Die Eintragungsverfügung mit dem geänderten Bestandsblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von 2 Wochen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie wird in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt.

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Bauamt, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz, einzulegen.

Neukirch/Lausitz, 21.03.2025

 

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Jens Zeiler

Bürgermeister

Grundsteuer 2025 - Wichtige Hinweise zur Zahlung

GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER ACHTUNG

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUER 2025

 

Im Zuge der Grundsteuerreform verlieren ALLE bisherigen Grundsteuerfestsetzungen / Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Anfang 2025 werden durch die Gemeindeverwaltung Neukirch/L. NEUE Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer versendet (Bei Eigentümergemeinschaften wird der Bescheid an nur ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft versandt).

Zahlungshinweise:

Bitte leisten Sie KEINE Zahlungen vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides im Jahr 2025.

Im Grundsteuerbescheid ist ersichtlich, wenn die Grundsteuer über SEPA-Lastschrift eingezogen wird. In manchen Fällen ist das erteilte Mandat erloschen, da neue Kassenzeichen angelegt werden mussten. Die bisher erteilten Mandate sind dann ungültig, da die Gemeindekasse nicht berechtigt ist, die Mandate auf die neuen Kassenzeichen zu übernehmen. Bitte erteilen Sie dann ein neues Mandat. Der Link zum Formular steht auf dem Bescheid.

Sollten Sie für die Grundsteuerzahlung einen Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut erteilt haben, so müssen Sie diesen ab 2025 entsprechend der Werte auf dem neuen Grundsteuerbescheid ändern.

Allgemeine Hinweise:
Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist ein Folgebescheid und basiert auf den Daten des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes. Der Hebesatz ist für alle Steuerpflichtigen gleich. Der Hebesatz wird mit dem vom Finanzamt ermittelten Messbetrag multipliziert. Bei Einwänden gegen den Messbetrag wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Bautzen, die Kontaktdaten stehen auf Ihrem Messbescheid.

 

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Neukirch/L. für das Jahr 2023

Digitalpakt Schulen - Abgeschlossen

Geförderte Maßnahme aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des Beschlusses des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes

Die Gemeinde Neukirch hat die Maßnahme des Digitalpaktes abgeschlossen. Insgesamt wurden über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schule) vom 21.05.2019 Fördermittel in Höhe von  201.035,41 € an die Gemeinde Neukirch ausgezahlt. Im Zeitraum von 2019 bis August 2024 wurden Netzwerkstrukturen (LAN/WLAN) in den Schulgebäuden geschaffen und 27 SMART-Boards in den Klassenräumen beider Schulen installiert. Nunmehr sind die meisten Unterrichtsräume mit einer digitalen Tafel ausgestattet. Weiterhin ergänzen Notebooks und mobile Endgeräte (Tablets) die Schulausstattung unser beider Schulen. Die Gemeinde Neukirch verausgabte im Rahmen dieser Förderrichtlinie insgesamt 273.419,04 €.  

Weiterhin wurden über andere Fördermaßnahmen im Rahmen des DigitalPakt Schule, Lehrerendgeräte und Schülerendgeräte beschafft und stehen zur Durchführung eines modernen und zeitgemäßen Unterrichts bereit. Die dafür notwendigen zusätzlichen administrativen Aufwendungen förderte das Land Sachsen ebenfalls anteilig. Die Gemeinde Neukirch erhielt für diese Aufwendungen in den Jahren 2019 bis 2024  Mittel in Höhe von 26.324,94 €.

Die IT-Administration ist sehr umfangreich geworden. Die Schulen werden tatkräftig durch unsere IT-Dienstleister, der Firma Dazert aus Bautzen und der KISA-Kommunale Datenverarbeitung Sachsen, unterstützt.