Wintersport in Neukirch/Lausitz

Erleben Sie die Winterlandschaft von ihrer schönsten Seite! Ob Langlauf, Rodeln oder Winterwandern – rund um den Valtenberg und die malerische Umgebung von Neukirch/Lausitz erwarten Sie verschneite Wege, frische Bergluft und zauberhafte Aussichten.

Hier informieren wir Sie bei entsprechender Wetterlage über die Bedingungen in unserem Ort.

Ratsinformationssystem

Grundsteuer 2025 - Wichtige Hinweise zur Zahlung

GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER ACHTUNG

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUER 2025

 

Im Zuge der Grundsteuerreform verlieren ALLE bisherigen Grundsteuerfestsetzungen / Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Anfang 2025 werden durch die Gemeindeverwaltung Neukirch/L. NEUE Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer versendet (Bei Eigentümergemeinschaften wird der Bescheid an nur ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft versandt).

Zahlungshinweise:

Bitte leisten Sie KEINE Zahlungen vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides im Jahr 2025.

Im Grundsteuerbescheid ist ersichtlich, wenn die Grundsteuer über SEPA-Lastschrift eingezogen wird. In manchen Fällen ist das erteilte Mandat erloschen, da neue Kassenzeichen angelegt werden mussten. Die bisher erteilten Mandate sind dann ungültig, da die Gemeindekasse nicht berechtigt ist, die Mandate auf die neuen Kassenzeichen zu übernehmen. Bitte erteilen Sie dann ein neues Mandat. Der Link zum Formular steht auf dem Bescheid.

Sollten Sie für die Grundsteuerzahlung einen Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut erteilt haben, so müssen Sie diesen ab 2025 entsprechend der Werte auf dem neuen Grundsteuerbescheid ändern.

Allgemeine Hinweise:
Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist ein Folgebescheid und basiert auf den Daten des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes. Der Hebesatz ist für alle Steuerpflichtigen gleich. Der Hebesatz wird mit dem vom Finanzamt ermittelten Messbetrag multipliziert. Bei Einwänden gegen den Messbetrag wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Bautzen, die Kontaktdaten stehen auf Ihrem Messbescheid.

 

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Neukirch/L. für das Jahr 2023

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 entsprechend § 27 Abs. 3 Satz 1 Grundsteuergesetz

Digitalpakt Schulen - Information zur Umsetzung

Geförderte Maßnahme aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des Beschlusses des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes

Die Gemeinde Neukirch hat die Maßnahme des Digitalpaktes abgeschlossen. Insgesamt wurden über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schule) vom 21.05.2019 201.035,41 € Fördermittel bewilligt. Im Zeitraum 2019 bis August 2024 wurden Netzwerkstrukturen (LAN/WLAN) in den Schulgebäuden geschaffen und 27 SMART-Boards in den Klassenräumen beider Schulen installiert. Nunmehr sind die meisten Unterrichtsräume mit einer digitalen Tafel ausgestattet sein. Weiterhin ergänzen 20 Notebooks und 91 mobile Endgeräte (Tablets) sowie Ladewagen für die Tablets die Schulausstattung unser beider Schulen. Die Gemeinde Neukirch verausgabte insgesamt 273.419,04 €.  

Zusätzlich zur Förderung über den Digitalpakt wurden über andere Fördermaßnahmen 31 Lehrerendgeräte und 50 Schülerendgeräte beschafft und stehen zur Umsetzung  eines modernen und zeitgemäßen Unterrichts zur Verfügung. Die IT-Administration ist sehr umfangreich geworden. Die Schulen werden tatkräftig durch unsere IT-Dienstleister, der Firma Dazert aus Bautzen und der KISA-Kommunale Datenverarbeitung Sachsen, unterstützt. 

 

Hinweise der Finanzbehörde zur Grundsteuerreform - fehlende Grundsteuererklärungen

Sehr geehrte Bürger*innen,

die Finanzämter haben an alle Bürger Schreiben versandt, die die Grundsteuererklärung für ihren Grundbesitz bisher noch nicht abgegeben haben. Leider wurden fälschlicher Weise auch Schreiben an Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden verschickt. Dazu gehören unter anderem Garageneigentümer, deren Garagen auf kommunalen Grundstücken stehen. Auf diese Schreiben brauchen Sie NICHT reagieren. Für die Erklärung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet. Die Gemeinde Neukirch ist dieser Pflicht nachgekommen.

 

Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Steuerzahler*innen,

Formulare zur Grundsteuererklärung sind ausschließlich beim Finanzamt Bautzen erhältlich.

Bitte richten Sie alle Anfragen die im Zusammenhang mit Erfassung der Daten entstehen an das zuständige Finanzamt Bautzen.

Servicetelefon: 03591-488-9090

Die Mitarbeiter der Gemeinde sind nicht berechtigt Hilfestellungen beim Ausfüllen der Formulare zu geben sowie Informationen zum Grundstück zu erteilen.

Wir bitten um Verständnis

gez.

Jens Zeiler

Bürgermeister

Allgemeinverfügung zur Erfassung- und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten an Fichte und Kiefer im Privat- und Körperschaftswald

Informationen zur Grundsteuerreform

Hinweise zur Hundesteuer 2022

Bei der Hundesteuer gelten die festgesetzten Beträge gemäß § 6 und 7 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Neukirch vom 01.01.2017 weiter. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 dieser Satzung ist die Steuer am 01.07. eines Kalenderjahres fällig.

Leistungsbeschreibung

Bühnentechnik und Sanitäranlagen 800-Jahr-Feier Neukirch/Lausitz

Lieferzeitraum: 01.07. bis 02.07.2022 und 09.07.2022 bis 10.07.2022
Lieferort:         Festscheune Hauptstraße 62 b in 01904 Neukirch/Lausitz
Festplatz: Ecke Festscheune Hauptstr. 62/Hohe Straße (Caravan- und Wohnmobilstellplatz)