Informationen zum Thema Hochwasser

1. Sachsen stärkt private Eigenvorsorge vor Hochwasser
Umweltminister Günther: »Eigenvorsorge ist wichtige Säule zur Absicherung gegen Naturgefahren«

Sachsen fördert künftig Maßnahmen der privaten Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. 

Das sächsische Kabinett hat dafür die Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (FRL pHWEV/2021) verabschiedet. Damit unterstützt der Freistaat Investitionen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern an bestehenden Wohngebäuden, die insbesondere in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können.

Umweltminister Wolfram Günther: »Im Bereich der Hochwasservorsorge gibt es neben der Verantwortung des Staates auch eine Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb stärken wir die private Eigenvorsorge. Sie ist eine wichtige Säule zur Absicherung gegen Starkregen, Hochwasser oder Sturzfluten. In den vergangenen Jahrzehnten sind Extremwetterereignisse gehäuft aufgetreten.  Das letzte Ereignis liegt  gerade  dreieinhalb  Monate zurück  –  auch  wenn  wir  in  Sachsen  mit  deutlich  geringeren  Schäden davongekommen  sind  als  die  Menschen  in  anderen  Teilen  des  Landes. Und Experten gehen davon aus, dass sich Extremwetterlagen im Zuge des Klimawandels noch häufiger ereignen werden.«

Der Umweltminister verwies auf die umfangreichen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen.  Sachsen habe hier insbesondere seit 2002 enorm viel geleistet.  Zudem werde der Hochwasserschutz immer stärker mit ökologischen Aspekten verknüpft.  »Wenn wir nun auch die Eigentümerinnen und Eigentümer unterstützen, komplettieren wir also unser Instrumentarium«, so Günther.

Gefördert wird die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials.

Ebenso gefördert werden Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen. Die Förderhöhe pro Gebäude beträgt für die Erstellung eines Gutachtens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.200 Euro. Für investive Vorhaben liegt der Förderanteil bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Fördersumme von maximal 20.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude in Sachsen. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung werden über die Sächsische Aufbaubank (SAB) erfolgen.

Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare sind in Kürze auf www.sab.sachsen.de zu finden.

Über Maßnahmen der Eigenvorsorge können Sie sich jederzeit informieren beim Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen über folgenden Link:

https://www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de/de/

Dort werden zu gegebener Zeit auch die Fördervorschriften und Informationen zum Verfahren bekanntgemacht.

2. RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021

Ebenfalls beachtlich ist die Gemeinsame Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 (RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021) vom 28. September 2021:

Link: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/19357/43171.html

Zweck ist die Förderung der Beseitigung von Schäden, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 (im folgenden Schadensereignis) verursacht wurden sowie der nachhaltige Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die unmittelbar durch das Schadensereignis, verursacht worden sind. Dies schließt auch Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie Hangrutsch ein, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Schadensereignis verursacht worden sind.

Dabei beachten Sie bitte auch die Gemeinsame Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen als Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 (RL Starkregen- und Hochwasserschäden – beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021) vom 8. Oktober 2021:

Link: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/19360/43155.html

3. Spendenaktion der Gemeinde

Darüber hinaus möchte ich hiermit informieren, dass von der Gemeinde Neukirch/Lausitz an 67 Antragsteller jeweils ein Betrag in Höhe von 277,92€ ausgezahlt wird, insgesamt konnten Spenden von aktuell 18.621,20 € verzeichnet werden.

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal ein großes Dankeschön an alle die hier eine Spende getätigt haben überbringen.

Somit schließen wir diese Spendenaktion ab. Falls Sie noch eine Spende tätigen wollen sehen wir dieser gern zur Unterstützung unserer 800-Jahrfeier im kommenden Jahr entgegen.

Jens Zeiler

Bürgermeister

Aktion „Hilfe zur Selbsthilfe“ zum Thema Hochwasserschutz für betroffene Haushalte und wie geht´s jetzt weiter

Das Hochwasser am 17.07.2021 kam schnell und unerwartet über unseren Ort. Dank vieler helfender Hände konnte an mancher Stelle durch Sandsäcke Unheil abgewendet werden. An diesem Samstag blieb in vielen Bereichen nur die Möglichkeit zu reagieren. Für künftige Starkregenereignisse wollen wir besser gewappnet sein. Deshalb freue ich mich sehr, dass der Geschäftsführer von TRUMPF Sachsen GmbH, Arnim Brüchle, und ich eine gemeinsame Hilfsaktion planen. Zu dieser Vorsorgeaktion können sich vom Hochwasser betroffene Bürger Sandsäcke kostenfrei auf dem Bauhof der Gemeinde Neukirch/Lausitz abholen.

TRUMPF Sachsen spendet dafür 5.000 Sandsäcke. Dafür bedanke ich mich bereits jetzt bei der Geschäftsführung von TRUMPF Sachsen.

An folgenden Wochentagen können Sie die Sandsäcke auf dem Bauhof abholen:

Mittwoch, 22.09.2021 in der Zeit von: 9:00 – 11:00 Uhr

Donnerstag, 23.09.2021 in der Zeit von: 16:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch, 29.09.2021 in der Zeit von: 16:00 – 18:00 Uhr

Samstag, 02.10.2021 in der Zeit von: 8:00 – 12:00 Uhr

 

Der Bauhof der Gemeinde Neukirch/Lausitz unterstützt mit zwei Mitarbeitern die Aktion, dafür danke ich auch den Mitarbeitern unseres Bauhofs. Vor Ort können Sie die Säcke mit Sand befüllen. TRUMPF Sachsen spendet nicht nur die Sandsäcke sondern auch 13 Tonnen Sand. 

Wir möchten mit dieser Aktion vor allen den Betroffenen vom Hochwasser die Möglichkeit der Vorsorge für weitere Starkregenereignisse geben. Deshalb bitten wir zur Legitimation Ihren Personalausweis oder das Hochwasser Bestätigungsschreiben der Gemeinde Neukirch/Lausitz zur Abholung der Sandsäcke vorzulegen. Pro Haushalt dürfen Sie maximal 40 Sandsäcke mitnehmen. Außerdem hat unsere Freiwillige Feuerwehr eine Art „Bedienungsanleitung“ für die Lagerung und den Einsatz des Materials erarbeitet. Auch diese erhalten Sie bei der Abholung der Säcke.

TRUMPF Sachsen und ich hoffen auf diese Weise den Betroffenen für die Zukunft eine Grundausstattung als „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben.

Wie geht´s jetzt weiter: In den nächsten Wochen werde ich persönlich erneut Gespräche mit der Landestalsperrenverwaltung und den entsprechenden Ministerien führen, um die weitere Verfahrensweise zum kurz- mittel- und langfristigen Hochwasserschutz für unseren Heimatort abzustimmen. Danach - nach heutigen Stand wird das Mitte Ende Oktober sein - berufe ich eine Einwohnerversammlung für die Neukircher Hochwassergeschädigten ein um Ihnen, liebe Neukircher, die neuen Erkenntnisse aus vorgenannten Gesprächen zu präsentieren. Der genaue Termin und Ort wird noch mitgeteilt. 

 

Jens Zeiler
Bürgermeister

 

Hinweise zur Aufbewahrung und zum Einsatz von Sandsäcken

Dringender Aufruf an die Betroffenen vom Hochwasser

Die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz benötigt für die Feststellung der Schäden an privatem Eigentum dringend Ihre Unterstützung! Bitte melden Sie per Formblatt Formblatt Hochwasser (oder als Vordruck im Rathaus in den Aufstellern) Ihre Schadenshöhe und beantworten Sie weitere Fragen in diesem Zusammenhang. Ihre Mithilfe ist Voraussetzung zur Beantragung von Soforthilfen sowie für die Verteilung von Spendengeldern. Wir bitten Sie um Rückmeldung bis zum 15.08.2021 per E-Mail an info@neukirch-lausitz.de oder Zusendung des ausgefüllten Formulars.

An dieser Stelle möchten wir allen danken, die sich bereits an der Spendenaktion für die Hochwassergeschädigten beteiligt haben.

die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz

Rabattaktion für Hochwassergeschädigte Bürger von Neukirch/Lausitz

Die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz hat bei den ortsansässigen und ortsnahen Baumärkten Unterstützung für die vom Hochwasser geschädigten Bürger angefragt.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass es bei den Baumärkten OBI Bautzen und Werkers Welt BHG baucentrum Neukirch Rabattaktionen für die Wiederherstellung geben wird.

Um diese Rabatte in Anspruch zu nehmen, müssen die Betroffenen den Baumärkten nachweisen, dass sie am 17.07.2021 vom Hochwasser Schäden erlitten haben. Dazu reicht beispielsweise der Nachweis der Versicherungsanzeige oder bei Bedarf eine Bescheinigung der Gemeinde Neukirch/Lausitz. Bitte fordern Sie die Bescheinigung schriftlich mit einem Fotonachweis beim Sekretariat des Bürgermeisters an. Senden Sie dazu ihre Anforderung per E-Mail: info@neukirch-lausitz.de oder per Post: Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Sekretariat des Bürgermeisters, Hauptstr. 20, 01904 Neukirch/Lausitz. Weisen Sie in der Abforderung der Bescheinigung nach, dass Sie vom Hochwasser betroffen waren.

Nehmen Sie diese Aktion gern zum Anlass, in weiteren Baumärkten nach Rabatten für Hochwassergeschädigte nachzufragen.
Wir hoffen auf diese Weise den Betroffenen eine weitere Unterstützung zu gewähren.

die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz

 

Wichtige Information zu Mängeln durch den Breitbandanschluss

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Zuge des Hochwassers am 17.07.2021 hat sich leider gezeigt, dass beim Breitbandausbau teilweise Hauseinführungen nicht sachgerecht ausgeführt wurden und durch diese Wasser eingetreten ist.

Daher rufen wir Sie auf, die Hauseinführungen an Ihren Gebäuden noch einmal diesbezüglich zu kontrollieren. Sofern Sie diese oben beschriebenen Mängel bei sich feststellen, sollten Sie sich beim Team Breitband im Landratsamt Bautzen melden.

Sie erreichen dieses unter der E-Mailadresse: breitband.amt61@lra-bautzen.de oder telefonisch unter Tel. 03591 5251-61220.

 

 Hauptamt

Hochwasserkatastrophe 17.07.2021

Liebe Neukircherinnen und Neukircher,

die Bilder der großen Schadensereignisse im Westen Deutschlands und die schrecklichen Ausmaße mit zahlreichen Toten und Vermissten sowie unermesslichem Leid schienen - trotz allem Mitgefühl und Anteilnahme - weit weg. Wieder einmal eskalierte die Situation in kürzester Zeit am Nachmittag des 17.07.2021 in Neukirch/Lausitz. Vorwarnungen gab es nicht, Zeit zum Reagieren blieb kaum. Aktuell können wir noch keine Schadensbilanz ziehen. Menschenleben waren zum Glück nicht zu beklagen, ebenso liegen uns keine Informationen zu verletzten Personen vor. Zahlreiche Wohngrundstücke - meist an der Wesenitz und deren Zuläufen - wurden teilweise stark beschädigt. Hinzu kommen Schäden durch Oberflächenwasser an Hanglagen. Auch gemeindliche Objekte sind davon betroffen gewesen. Straßen und Brücken waren zeitweilig gänzlich unpassierbar. Die Situation war auch deshalb unübersichtlich.

Unsere Freiwillige Feuerwehr bewältigte mit Unterstützung aus Schmölln/Putzkau und Steinigtwolmsdorf 65 Einsätze. Die Kameradinnen und Kameraden waren bis weit nach Mitternacht im Einsatz. Dabei bewährte sich die ortsfeste Landfunkstelle bestens. Glücklicherweise brachen die Kommunikationsnetze nicht zusammen.

Hervorragend war die Unterstützung durch Kameradinnen und Kameraden des THW mit insgesamt 30 Helfern, acht Fahrzeugen und durch den Betreuungszug des Landkreises. In der Festscheune konnte in kürzester Zeit eine Feldküche zur Versorgung der Einsatzkräfte und Helfer, aber auch unserer Bevölkerung etabliert werden. Von der eingerichteten und angebotenen Möglichkeit der Notunterkunft musste niemand Gebrauch machen.

Es erfolgte eine überwältigende Hilfsbereitschaft nach den Aufrufen zum Befüllen von Sandsäcken per Sirenendurchsage und über die sozialen Medien. Teilweise gingen zwischenzeitlich die verfügbaren Sandsäcke aus, bevor Nachschub ankam. An dieser Stelle gilt unserem Einkaufsmarkt Netto ein ganz besonderer Dank, welcher die Sandsäcke kurzzeitig mit 500 Stoffeinkaufstaschen ersetzte und diese zur Hochwasserbekämpfung spendete. Insgesamt befüllte der Bauhof mit Helfern 10.000 Sandsäcke.

Bei dieser Gelegenheit danke ich allen ganz herzlich, die zur Bewältigung dieser Situation beigetragen haben. Insbesondere gilt mein Dank dem Katastrophenschutz, den freiwilligen Feuerwehren, der Polizei, dem Kreisbrandmeister, dem Krankentransport und nicht zu Letzt allen Bürgern, die im Einsatz waren und Nachbarschaftshilfe geleistet haben.

Am Sonntagvormittag erfolgte eine erste in Augenscheinnahme des Schadensgebietes durch die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Dabei konnten auch zahlreiche Gespräche mit Betroffenen geführt werden. Immer wieder kam Unverständnis zum Ausdruck, weshalb es mit dem Bau der Rückhaltefläche in der Wesenitzaue nicht erkennbar voran geht, obwohl dieses Projekt seit über zehn Jahren im Gespräch ist.

Unser Bürgermeister, Jens Zeiler, führte dazu erneut im Mai Gespräche mit der Landestalsperrenverwaltung. Ich weiß, dass diese Aussage wenig zufriedenstellend für die Betroffenen ist. Jens Zeiler hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen:

„Wir nehmen diese Katastrophe zum Anlass um mit unseren Partnern noch intensiver zu verhandeln. Denn die Situation hat gezeigt, dass wir dringend eine Lösung brauchen und nicht erst nach zehn Jahren. Wir werden alle Kraftanstrengungen unternehmen, die Landestalsperrenverwaltung zu überzeugen, dass es oberste Priorität hat, den Hochwasserschutz Ringenhain/Neukirch nunmehr umzusetzen. Um auch die Dringlichkeit dieses Hochwasserschutzes nachzuweisen, werden wir auf Sie, liebe Bürger, zukommen! Denn wir werden zeitnah ein Bild über das Ausmaß an Schäden benötigen.“

Wer die Betroffenen finanziell unterstützen möchte kann das über folgende Konten der Gemeinde Neukirch/Lausitz tun:

Kreisparkasse Bautzen
IBAN DE28 8555 0000 1000 5001 08

oder

Volksbank Dresden-Bautzen
IBAB DE13 8509 0000 5184 0810 00

mit Angabe des Spendenzwecks:
„Hochwasserschadenshilfe 17.7.2021“

Um Ihnen eine Spendenquittung ausstellen zu können, senden Sie bitte eine ausgefüllte Spendenanzeige https://www.neukirch-lausitz.de/de/formulare.html an die Gemeinde Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20.

Am 19.7.2021 besuchten Frau Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen gemeinsam mit Herrn Landrat Harig unsere Gemeinde und machten sich ein Bild von der Lage vor Ort und der Situation von Betroffenen. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch die Dringlichkeit der Realisierung der Rückhaltefläche betont.

Es bleibt zu hoffen, dass wir die entstandenen Schäden schnell beseitigen können. Dafür wünsche ich allen Betroffenen viel Kraft. Ich würde mich freuen, wenn die Neukircher Bürger den Betroffenen mit der Einsatzbereitschaft und Hilfe wie sie am Samstag im Ort zu sehen war auch nach der Katastrophe zur Seite stehen.

Andreas Hultsch
Erster stellvertretender Bürgermeister

 

Sperrmüllentsorgung Hochwasser

Die Sperrmüllentsorgung in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten/Straßenzügen in der Gemeinde Neukirch/Lausitz erfolgt

am Dienstag, den 20.07.2021 und Mittwoch, den 21.07.2021.

Bitte stellen Sie den durch das Hochwasser zu entsorgenden Sperrmüll an den Straßenrand.

die Gemeindeverwaltung