Sitzung 20.03.2024
Beschluss: GR/2024/047/1
Der Gemeinderat wählt Herrn Andreas Sobe zum 3. Beisitzer des Gemeindewahlausschusses.
Beschluss: GR/2024/047/2
Der Gemeinderat wählt Herrn Daniel Keller zum Stellvertreter des 3. Beisitzers des Gemeindewahlausschusses.
Beschluss: GR/2024/058
Der Gemeinderat beschließt, alle 12 bis zum 6.3.2024 eingereichten Feueranträge für Walpurgisfeuer zuzulassen.
Für den Fall, dass verspätet Anträge eingehen bis zum 9.4.2024, wird die Gemeindeverwaltung ermächtigt, diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximalen Gesamtanzahl von 15 Feuern im Benehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr zu genehmigen.
Beschluss: GR/2024/045
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Erstellung eines Verkehrswertgutachten für die Wohnung Nr. 7 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Gemeinde Neukirch/Lausitz im Wohnungseigentum Ernst-Thälmann-Straße 19 (Flurstück 1840 u ON) zu beauftragen.
Des Weiteren wird er ermächtigt nach Vorliegen des Verkehrswertgutachtens die Eigentumswohnung Nr. 7 im WEG Ernst-Thälmann-Straße 19 zum Verkauf öffentlich auszuschreiben, den Kaufvertrag zu verhandeln und den notariellen Kaufvertrag abzuschließen. Der Zuschlag ist dem Höchstbieter zu erteilen.
Beschluss: GR/2024/046
Der Gemeinde liegen noch nicht alle Angebote zum vergleichbaren Auswerten vor. Um keine Zeit zu verlieren und das stringent vorgegebene Auszahlungsziel aus dem Förderbescheid einzuhalten ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebotes der Einzelgewerke. Insgesamt werden ca. 35 T€ für den Ausbau der öffentlich zugängigen behindertengerechte WC-Anlage veranschlagt. Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat über die Beauftragung zur nächsten Gemeinderatssitzung.
Beschluss: GR/2024/033
Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des Angebotes vom 08.02.2024 die Abschlussprüfungen und örtlichen Prüfungen der Jahresabschlüsse gemäß §§ 105, 106 SächsGemO bzw. § 32 SächsEigBVO für den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Anbieter 2) zu vergeben.
Beschluss: GR/2024/032/1
Der Gemeinderat beschließt die Umwidmung (Abstufung) des Teilabschnittes Bahnhofstraße zu öffentlichen Feld- und Waldweg - Widmungsbeschränkung „Anlieger frei“.
Beschluss: GR/2024/032/2
Der Gemeinderat beschließt die Widmung eines Teilabschnittes bis Grundstückszufahrt Flurstück Nr. 1175/2 NN als öffentlichen Feld- und Waldweg - Widmungsbeschränkung „Anlieger frei“.
Beschluss: GR/2024/048
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für die Errichtung einer PV-Anlage mit 24kWp Leistung für Hauskraftwerk auf eigenem Grundstück wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.