gefasste Gemeinderatsbeschlüsse

Beschluss: GR/2024/047/1
Der Gemeinderat wählt Herrn Andreas Sobe zum 3. Beisitzer des Gemeindewahlausschusses.

Beschluss: GR/2024/047/2
Der Gemeinderat wählt Herrn Daniel Keller zum Stellvertreter des 3. Beisitzers des Gemeindewahlausschusses.

Beschluss: GR/2024/058
Der Gemeinderat beschließt, alle 12 bis zum 6.3.2024 eingereichten Feueranträge für Walpurgisfeuer zuzulassen.
Für den Fall, dass verspätet Anträge eingehen bis zum 9.4.2024, wird die Gemeindeverwaltung ermächtigt, diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximalen Gesamtanzahl von 15 Feuern im Benehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr zu genehmigen.

Beschluss: GR/2024/045
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Erstellung eines Verkehrswertgutachten für die Wohnung Nr. 7 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Gemeinde Neukirch/Lausitz im Wohnungseigentum Ernst-Thälmann-Straße 19 (Flurstück 1840 u ON) zu beauftragen.
Des Weiteren wird er ermächtigt nach Vorliegen des Verkehrswertgutachtens die Eigentumswohnung Nr. 7 im WEG Ernst-Thälmann-Straße 19 zum Verkauf öffentlich auszuschreiben, den Kaufvertrag zu verhandeln und den notariellen Kaufvertrag abzuschließen. Der Zuschlag ist dem Höchstbieter zu erteilen.

Beschluss: GR/2024/046
Der Gemeinde liegen noch nicht alle Angebote zum vergleichbaren Auswerten vor. Um keine Zeit zu verlieren und das stringent vorgegebene Auszahlungsziel aus dem Förderbescheid einzuhalten ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebotes der Einzelgewerke. Insgesamt werden ca. 35 T€ für den Ausbau der öffentlich zugängigen behindertengerechte WC-Anlage veranschlagt.  Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat über die Beauftragung zur nächsten Gemeinderatssitzung.

Beschluss: GR/2024/033
Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des Angebotes vom 08.02.2024 die Abschlussprüfungen und örtlichen Prüfungen der Jahresabschlüsse gemäß §§ 105, 106 SächsGemO bzw. § 32 SächsEigBVO für den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Anbieter 2) zu vergeben.

Beschluss: GR/2024/032/1
Der Gemeinderat beschließt die Umwidmung (Abstufung) des Teilabschnittes Bahnhofstraße zu öffentlichen Feld- und Waldweg - Widmungsbeschränkung „Anlieger frei“.

Beschluss: GR/2024/032/2
Der Gemeinderat beschließt die Widmung eines Teilabschnittes bis Grundstückszufahrt Flurstück Nr. 1175/2 NN als öffentlichen Feld- und Waldweg - Widmungsbeschränkung „Anlieger frei“.

Beschluss: GR/2024/048
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für die Errichtung einer PV-Anlage mit 24kWp Leistung für Hauskraftwerk auf eigenem Grundstück wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss: GR/2024/019
Gemäß § 17 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung bestellt der Gemeinderat Herrn Andreas Sobe, zum ehrenamtlich tätigen Mitglied des Partnerschaftsrates der Gemeinde Neukirch/Lausitz rückwirkend zum 1.1.2024.

Beschluss: GR/2024/021
Der Gemeinderat beschließt den seit 13.09.2008 rechtswirksamen Bebauungsplan - Gewerbegebiet Trumpf Sachsen GmbH nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke Nrn. 1598, 1606b, 1606d, 1606e, 1537/3, 1569/8, 1525/5, 1964/15, 1576b, 1964/10, 1606c, 1569/25, 1565/9, 1574, 1576c, 1536/1, 1549/1, 1546/1, 1566/4, 1566/5, 1642/3, 1576/1, 1575, 1569/17, 1535, 2221, 1569/16, 1537/4, 1569/6, 1569/26, 1536a, 1544a, 1600 der Gemarkung Oberneukirch (Grundstücke Leibingerstraße 22, 28 und 30 sowie Waldweg 2), das Flurstück Nr. 1661/7 der Gemarkung Oberneukirch sowie die Planstraße entlang der Bahnstrecke. Der Geltungsbereich der Planänderung hat eine Größe von ca. 4,0 ha. Planungsziel ist die Schaffung von Gewerbeflächen auf dem Grundstück der ehemaligen Industriebrache Leibingerstraße 30 sowie die Anpassung der Erschließung.

Beschluss: GR/2024/020
Der Gemeinderat beschließt eine Firma mit den Planungsleistungen für die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Trumpf Sachsen GmbH sowie eine Firma mit den umweltplanerischen Leistungen zu beauftragen. Die Planungskosten sind hälftig zwischen der TRUMPF Sachsen AG und der Gemeinde Neukirch/Lausitz aufzuteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Planungsverträge sowie den Kostenbeteiligungsvertrag abzuschließen.

Beschluss: GR/2024/006
Der Gemeinderat beschließt die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der Leistungen aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm 2023 in folgender Reihenfolge und Priorität:

1. Teilbereich Wilthener Straße 25 – 31 im Zuge der geförderten Maßnahme Ersatzneubau Stützmauer und Sanierung der Brücken 13,14 und 15 – Gemeindestraße in Höhe von 25.000 €
2. Gehweg Bergstraße/Ecke Postraße vor dem ehemaligen Postgebäude – Gemeindestraße in Höhe von 15.000 €
3. Instandsetzung Valtentalstraße 8 – Gemeindestraße in Höhe von 10.000 €
Der Bürgermeister wird ermächtigt dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

Beschluss: GR/2024/029/1
Der Gemeinderat beschließt, die Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume und Sportstätten der Gemeinde Neukirch/Lausitz ab 01.03.2024 lt. Entwurf vom 20.02.2024 anzupassen.

Beschluss: GR/2024/029/2
Der Gemeinderat beschließt, dass die Schulsportanlage an der August-Bebel-Straße auf Anfrage ab dem 01.03.2024 auf privatrechtlicher Grundlage vermietet wird. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister die zukünftige Vermietung anlehnend an die marktüblichen Konditionen bis zu einer maximalen Höhe von 20 € die Stunde inklusive einer marktüblichen Kaution zu vereinbaren.

Beschluss: GR/2024/001
Der Gemeinderat beschließt die Entwidmung des beschränkt öffentlichen Weges „OS 12“ – Anlage 1 Lageplan OS 12 und die Erweiterung Parkplatz Karl-Berger-Straße – Anlage 2 Lageplan OS 30.

Beschluss: GR/2024/018
Der Gemeinderat beschließt die Erhebung einer Mietkaution in Höhe von drei Monatskaltmieten für Mietvertragsabschlüsse ab 01.03.2024 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft.

Beschluss: GR/2024/017
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung:
Sanierung Trinkwassersteigleitung und Kellerverteilung im Otto-Buchwitz-Ring 4-9 LOS Sanitärtechnik und für das LOS Maler- und Fliesenarbeiten.

Beschluss: GR/2024/015
Der Gemeinderat stimmt der Überlassung der Festscheune für ein Wahlforum zur Landtagswahl durch die Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung am 17.6.2024 nicht zu.

Beschluss: GR/2024/007

Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 64 SächsBO – Sonderbau nach §2(4)Nr.4SächsBO für die Errichtung Discount- und Verbrauchermarkt mit PKW-Stellplätzen wird das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Hinweisen und Auflagen erteilt:

·       Anfallendes Regenwasser ist nachweislich auf dem eigenen Grundstück zu entwässern (Versickerung, Rigolen o.ä.)

·       Frühzeitige Einbindung der unteren Wasserbehörde zum Umgang mit der Bebauung in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit

Beschluss: GR/2024/013

Der Gemeinderat beschließt die zwei Wohnungen im Erdgeschoss des Otto-Buchwitz-Ring 3 in 01904 Neukirch/Lausitz zu einer Arztpraxis umzubauen und diese an den Augenarzt zu vermieten. Er ermächtigt außerdem den Bürgermeister die Ausschreibung der Bauleistungen entsprechend zu veranlassen.

Beschluss: GR/2024/009

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Deckung des überplanmäßigen Aufwandes/Finanzauszahlungen im Jahr 2023 der Kosten für das Volksfest (Produktkonto 281001.427111) in Höhe von 19.308,21 €, Mittel aus den Mehreinnahmen der Eintrittskarten (3.740,00 €) und den noch verfügbaren Spenden der 800-Jahrfeier (15.568,21 €) bereitzustellen.

Beschluss: GR/2024/003

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben Ersatzneubau Stützmauer SM03 Wilthener Starße i.V. mit der Überbauerneuerung der Brückenbauwerke BBW13 + BBW15 sowie Ersatzneubau der Brücke BBW 14 in Neukirch/Lausitz gemäß dem Angebot vom 06.01.2024 mit einem Honorar von 25.342,63 € brutto, inkl. Umbauzuschlag und Nebenkosten über alle Leistungsbilder für die LPH 4-7 finanziert und gefördert aus dem Programm RL Starkregen- und Hochwasserschäden, Billigkeitsleistungen 2021 zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die noch erforderlichen und beauflagten Planungsleistungen, wie Bauüberwachung, ökologische Baubegleitung sowie die statisch-konstruktiven Prüfungen der Statik nach dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen.

Beschluss: GR/2024/011

Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der genehmigten Fördermittel die barrierefreie Neugestaltung des Innenhofes im Rittergut in der Planung und Ausführung bis September 2025 mit einer Gesamtbaukostensumme von 626.892,00 €. Die Fördermittelsumme beträgt 470.110,85 €. Die zusätzlich benötigten Finanzauszahlungsmittel in Höhe des Eigenmittelanteils von 156.703,61 € werden zu Lasten der Maßnahme 424101231001 – Sanierung Turnhalle Grundschule zur Verfügung gestellt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planung und Ausführung zu veranlassen.

Beschluss: GR/2024/002

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Planungsleistungen LP1-LP8 gemäß Werkvertrag Honorarermittlung/Angebotskalkulation Nr. 23066-A1 vom 04.08.2023 i. H. v. brutto 106.071,00 €.
Die anrechenbaren Kosten sind jeweils vorläufig. Das Honorar wird endgültig ermittelt auf der Basis der in LP 8 festgestellten Kosten = Kostenfeststellung nach Realisierung.
Durch das Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ sowie dem entsprechenden Zuwendungsbescheid und dem bisherigen Gemeinderatsbeschluss zur Sanierung der Außenanlage Rittergut ist für den weiteren Ablauf die entsprechende Planung notwendig. Hierzu liegt das Angebot des Landschaftsarchitekturbüros vor.

Beschluss: GR/2024/010

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Planungsleistungen der Leistungsphase 4-9 der geförderten Maßnahme für den Ersatzneubau des beschädigten Abflusses des Roten Flössels am Brückenbauwerk BW42 aus dem gemäß Angebot mit der Auftragsnummer 23.044-111 vom 08.01.2024 i. H. v. 28.325,42 € brutto.

Beschluss: HA/2024/001

Zum Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO von Herr Schöps und Frau Heß für Wiederaufbau Eigenheim, Bahnhofstraße 11b in Niederneukirch wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss: HA/2024/002

Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 68 SächsBO von Herrn und Frau Schneider für die Wiedererrichtung/Ersatzbau Wohnhaus, Erbgerichtsstraße 11 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss: HA/2024/003

Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO von K + M UG & Co KG für Neubau einer freistehenden Lagerhalle an vorhandenen Produktionshalle mit Büroteil, Bönnigheimer Ring 4-6 in Neukirch/Lausitz wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Jens Zeiler
Bürgermeister

Beschluss: 2023/48/1
Der Gemeinderat wählt Herrn Gerald Bär zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses. 

Beschluss: 2023/48/2
Der Gemeinderat wählt Frau Jana Lorenz zur Stellvertreterin des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses. 

Beschluss: 2023/48/3
Der Gemeinderat wählt Herrn Reinhard Hirsch zum ersten Beisitzer des Gemeindewahlausschusses.

Beschluss: 2023/48/4
Der Gemeinderat wählt Frau Anke Jenke zur Stellvertreterin des ersten Beisitzers des Gemeindewahlausschusses.

Beschluss: 2023/48/5
Der Gemeinderat wählt Frau Kathrin Oehme zur zweiten Beisitzerin des Gemeindewahlausschusses.

Beschluss: 2023/48/6
Der Gemeinderat wählt Frau Eva-Maria Raupach zur Stellvertreterin der zweiten Beisitzerin des Gemeindewahlausschusses.

Beschluss: 2023/097
Der Gemeinderat beschließt das Planverfahren zum Flächennutzungsplan fortzuführen und das Landschaftsarchitekturbüro Hübner mit den Planungsleistungen stufenweise zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Leistungsphase 1 (Vorentwurf) mit geschätzten Kosten in Höhe von 39.500 € zu beauftragen.

Beschluss: 2023/099
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Richtlinie der Gemeinde Neukirch/Lausitz zur Förderung gemeinnütziger kommunaler Vereine (Ri-KommV) ab 01.01.2024 laut Anlage 1.

Beschluss: 2023/085
Der Gemeinderat beschließt die außerplanmäßige Anschaffung eines Elektroautos als Verwaltungsfahrzeug. Die zusätzlichen Finanzmittel werden durch Einsparungen zu Lasten der Maßnahmen 111101191001 – Ratsinformationssystem mit 11.000,00 € und 111302231003/1 – Klimaanlage Serverraum mit 6.000,00 € sowie durch die Zuweisung über das KomEKG bereitgestellt.
Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich dem Erhalt des Festsetzungsbescheids, dass Angebot mit 38.296,79 € zur Beschaffung eines Elektroautos zu beauftragen.
Bei Nichterhalt der Zuweisung, wird der Bürgermeister ermächtigt, ein anderes Fahrzeug mit einem Kaufpreis bis zur Höhe des Eigenanteils von 16.642,10 € zu beschaffen.

Beschluss: 2023/098
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 für den körperschaftlichen Waldbesitz der Gemeinde Neukirch/Lausitz wie in der Anlage 3 beigefügt.
Der Fehlbetrag von 802,04 € kann durch Mehreinnahmen bei der Brennholzselbstwerbung im Produktkonto 555101.3442100 – Erträge aus Verkauf ausgeglichen werden.

Beschluss: 2023/107
Der Gemeinderat beschließt die angebotene Zuwendung gemäß der nachstehend aufgeführten Begründung der Firma Erste-Hilfe-Schule-Oberlausitz, Sarah Liebsch in Höhe 1.352,00 € anzunehmen.

 

Jens Zeiler
Bürgermeister

Beschluss 67/10/2023:
Frau Ricarda Rähder wird mit Wirkung vom 1. Januar 2025 als Hauptamtsleiterin eingesetzt.

Beschluss 68/10/2023:
Der Gemeinderat beschließt das langfristige Investitions- und Instandhaltungsprogramm des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft für den Zeitraum 2024 – 2028 gemäß Anlage 1.

Beschluss 69/10/2023:
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft gemäß Anlage 2.

Beschluss 70/10/2023:
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Flurstücke 894b und 894 c NN im Jahr 2024 zum Verkauf im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Neukirch/Lausitz öffentlich auszuschreiben, den Grundstückskaufvertrag zu verhandeln und den notariellen Kaufvertrag abzuschließen. Der Mindstkaufpreis beträgt 55 €/m². Der Zuschlag ist dem Höchstbieter zu erteilen.

Beschluss 71/10/2023:
Der Gemeinderat beschließt die teilweise Nutzung des Objektes Altes Klärwerk, Parkstraße 13 als zukünftige Obdachlosenunterkunft und als Lagerflächen für die Gemeinde Neukirch/Lausitz und den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft für das Jahr 2025 laut vorgelegtem Grundriss.

 

Jens Zeiler
Bürgermeister

Beschluss: 60/09/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für den Umbau und Sanierung des Ostbahnhofs mit Nebengebäude und Errichtung eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss: 61/09/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für den Neubau einer Lagerhalle, in Neukirch/Lausitz wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss: 62/09/2023
Zum Bauantrag nach §63 SächsBO für den Ersatzneubau Nebengebäude, Alte Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss: 63/09/2023
Der Gemeinderat beschließt das Integrierte Handlungskonzept zur Sicherung der Daseinsvorsorge in den Kommunen der „Arbeitsgemeinschaft Oberland" in der Fassung vom 14. August 2023 (2. Fortschreibung) als Fördergebietskonzept nach § 171e BauGB einschließlich der darin enthaltenen Gebietsabgrenzung. Den formulierten Zielen sowie dem Maßnahmenkonzept und dem daraus abgeleiteten Gebietsumgriff wird die Zustimmung erteilt.

Beschluss: 64/09/2023
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß Sächsischer Gemeindeordnung.

Beschluss: 65/09/2023
Der Gemeinderat beschließt, die Firma mit dem Angebot von 38.545,42 € zur Beschaffung eines Kompakttraktors zu beauftragen. Die dafür zusätzlich benötigten Finanzmittel werden aus den Maßnahmen 551001231001/1 – Erneuerung Spielplatzgeräte mit 2.400,00 € und 541001231003/1 – Beseitigung Engstelle Karl-Berger-Straße mit 35.700,00 € zur Verfügung gestellt.

Beschluss: 66/09/2023
1)    Der Gemeinderat beschließt, die im Kaufvertrag UR-Nr. 1105 vom 05.12.2017 unter Punkt II Nr. 2 a) vereinbarte Bauverpflichtung für das Flurstück 2200/63 der Gemarkung Niederneukirch bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Der Bürgermeister wird ermächtigt den notariellen Änderungsvertrag zu UR-Nr. 1105 vom 05.12.2017 abzuschließen. Die Notar- und Grundbuchkosten werden vom Erwerber getragen.

2)    Der Gemeinderatsbeschluss Nr. 49/07/2023 vom 23.08.2023 wird aufgehoben.

 

Jens Zeiler
Bürgermeister

BA 03/02/2023
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft sowie die Verwendung des Jahresgewinnes entsprechend der beigefügten Anlage 1.

BA 04/02/2023
Auf Grundlage des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2022, der vorgelegten Dokumente und der Prüfungsergebnisse entlastet der Gemeinderat die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2022.

 

51/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft sowie die Verwendung des Jahresgewinnes entsprechend der beigefügten Anlage 1.

52/08/2023
Auf Grundlage des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2022 der vorgelegten Dokumente und der Prüfungsergebnisse entlastet der Gemeinderat die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2022.

53/08/2023
Der Gemeinderat beschließt als freiwillige Leistung, gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten eine Erstattung von 50 % der Kosten für die Beantragung und den Vollzug der verkehrsrechtlichen Anordnungen und die erforderliche Genehmigung zur Ausrichtung des Töpferfestes als öffentliche Traditionsveranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum. Diese Regelung gilt für das Jahr 2023 und soll auch in den Folgejahren gelten. Dies steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und unter der Maßgabe, dass sich die Gemeinde nicht in einer Haushaltskonsolidierung befindet.

54/08/2023
Für die Veranstaltungen - Walpurgisfest am Jugendhaus - Bike & Run - Motorradtreffen soll die gemeindliche Vereinsförderrichtlinie um eine gleichartige Regelung erweitert werden, worüber der Gemeinderat zu gegebener Zeit zu entscheiden haben wird.

55/08/2023
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Deckung des überplanmäßigen Aufwandes/ Finanzauszahlung der Kreisumlage (611001.437210/737210) in Höhe von 292.022,00 €, Mittel aus dem Mehrertrag der Gewerbesteuer (611001.301300/601300) bereitzustellen.

56/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der beschriebenen Verfahren zur - Einziehung eines Teilabschnittes der Ortstraße „Schenkenweg“ - Erweiterung der Ortsstraße „Bönnigheimer Ring“

57/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der beschriebenen Verfahren zur - Widmung zum beschränkt öffentlichen Platz/Parkplatz - Poststraße

58/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die angebotene Zuwendung gemäß der nachstehend aufgeführten Begründung in Höhe von 4.575,86 € anzunehmen.

59/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die angebotene Zuwendung gemäß der nachstehend aufgeführten Begründung in Höhe von 5.508,63 € anzunehmen.

 

Jens Zeiler
Bürgermeister

 43/07/2023
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der beschriebenen Verfahren zur Aufnahme und Widmung des Weges „An der Bahnlinie“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit der Zweckbestimmung Notweg (Abschnitt 1). Der 2. Abschnitt soll Wanderweg werden. Die Verwaltung prüft zunächst, welche Pflichten und Aufgaben die Gemeinde damit in Zukunft auf sich nimmt. Vor einer Beschlussfassung dazu ist der Rat zu informieren. Die Zustimmung der Grundstückseigentümer ist einzuholen.

44/07/2023
Der Gemeinderat beschließt die erste Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2017 in der vorliegenden Fassung Version 3.

45/07/2023
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, fristgemäß das vorstehend beschriebene „Komplettpaket“ beim Landkreis zur Förderung anzumelden.

46/07/2023
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur beabsichtigten internen Stellvetreterregelung gemäß Anlage.

47/07/2023
Der Gemeinderat beschließt für die Wahlen 2024 die Regelung gemäß Anlage.

48/07/2023
Zum Bauantrag nach §68 SächsBO für die Änderung/Umbau eines bestehenden forstwirtschaftlichen Gebäudes zur Verschönerung des Ortsbildes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter folgenden Bedingungen: 1. Regenentwässerung ausschließlich durch Versickerung auf dem eigenen Grundstück 2. Klärung bzw. Einholung der Zustimmung zur Überschreitung der Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück von den entsprechenden Grundstückseigentümern 3. Umsetzung des Vorhabens innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Baugenehmigung ohne Fristverlängerung. Der Gemeinderat empfiehlt die Ausführung in gedeckten Farbtönen.

49/07/2023
Der Gemeinderat beschließt, die im Kaufvertrag vom 05.12.2017 unter VI Pkt. 7.a) + b) vereinbarte Verpflichtungserklärung für das Flurstück 2200/63 der Gemarkung Niederneukirch bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Kaufverhandlungen aufzunehmen und den notariellen Kaufvertrag abzuschließen.


50/07/2023
Der Gemeinderat beschließt, das Flurstück Nr. 1434 der Gemarkung Niederneukirch zu einem Kaufpreis von 5.000 € zu erwerben. Der Ankauf erfolgt für den Straßenausbau Weststraße sowie für den Hochwasserschutz. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Kaufverhandlungen aufzunehmen und den notariellen Kaufvertrag abzuschließen.
 
Jens Zeiler
Bürgermeister

39/06/2023
Der Gemeinderat beschließt die Renovierung des Ratssaals der Gemeinde Neukirch/Lausitz. Die zusätzlich benötigten Mittel werden aus dem Produktkonto 111302.421100 i. H. v. 21.880,26 € bereitgestellt.

40/06/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für den Neubau Garage mit Nebenraum, Flurstück NN 22/4 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

41/06/2023
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, im Zeitraum der Sommerpause Stellungnahmen zu Bauvorlagen zu erteilen. Der Hauptausschuss bzw. Gemeinderat ist im Nachhinein zu informieren.

42/06/2023
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 25.01.2023 mit der Beschlussnummer 01/01/2023 auf. Der Gemeinderat beschließt die überarbeitete Zweckvereinbarung gemäß Anlage 1 als Variante 1.
  
 
Jens Zeiler
Bürgermeister