2021 neue Fördermöglichkeiten zum Familienwohnen - Freistaat erweitert Förderrichtlinie

In Sachsen werden Familien künftig noch stärker bei der Schaffung oder dem Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Dazu hat das sächsische Kabinett am 9. März 2021 die Förderrichtlinie Familienwohnen (FRL Familienwohnen) um neue Fördermöglichkeiten ergänzt.

Neu eingeführt wird das Programm „Jung kauft Alt“, mit dem Familien besonders gefördert werden, die ein älteres Gebäude kaufen und sanieren. Die Familie erhält in diesem Fall neben der Grundförderung von 50 000 Euro Förderdarlehen je Kind weitere 50 000 Euro Darlehen als Bonus.

Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied erhalten zur Grundförderung je Kind ein um 15 000 Euro erhöhtes Darlehen, dies soll Familien mit besonderen baulichen Bedarfen den Bau eines Eigenheimes erleichtern.

Besondere Unterstützung erhalten künftig auch Familien mit geringen Einkommen. Für sie erhöht sich die Grundförderung um 30 000 Euro. Gleichzeitig wird die erforderliche Eigenkapitalquote von 20 auf 15 Prozent abgesenkt.

Mit der neu ausgerichteten Förderung soll außerdem dem Flächenverbrauch entgegengewirkt werden. Neubauten werden deshalb nur im Innenbereich der Orte gefördert.

Erstmals werden in Sachsen künftig kooperative Baugemeinschaften gefördert, die sich noch in ihrer Gründung befinden. Sie erhalten einen günstigen Kredit zur Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs.

Über die Einzelheiten der förderfähigen Maßnahmen, die erforderlichen Voraussetzungen sowie zur Antragstellung und Beratung informiert Sie die Bewilligungsstelle, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank -, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, Internet: www.sab.sachsen.de

Digitale Bauherrenmappe des Landkreises Bautzen - ein Online-Leitfaden für Bauherren

Mit der Bauherrenmappe stellt die Energieagentur des Landkreises Bautzen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Planungsgrundlagen, Förderprogrammen und regionalen Ansprechpartnern im Landkreis Bautzen kostenfrei zur Verfügung.

Die Bauherrenmappe gibt es online unter www.digitale-bauherrenmappe.de/regionales/landkreis-bautzen.html
oder Sie wenden sich an die Energieagentur des Landkreises Bautzen im TGZ Bautzen (Telefon: 03591/3802100, E-Mail: energieagentur-lkbz@tgz-bautzen.de).

Bauantragsunterlagen

Die aktuellen Formulare zur Beantragung Ihres Bauvorhabens finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bautzen.

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