Förderung für den Rückbau leerstehender Wohngebäude durch den Freistaat Sachsen wird verdoppelt auf 100 €/m² beseitigter Wohnfläche

– Förderanträge ab sofort über die Gemeinde –

Der Freistaat Sachsen stellt in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von drei Millionen Euro für den Rückbau leerstehender Wohngebäude zur Verfügung. Die Förderung soll vor allem Kommunen im ländlichen Raum zu Gute kommen. Die Kommunen können Zuwendungen an Gebäudeeigentümer weiterleiten. Gefördert werden neben dem vollständigen Abbruch und der Demontage des Wohngebäudes unter anderem der Abtransport und das Entsorgen von Bauschutt, die einfache Herrichtung des Grundstücks, notwendige Baunebenkosten und die abbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 90 % der zuwendungsfähigen nachgewiesenen Ausgaben, maximal in Höhe von 100 Euro je Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche. Zu Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden. Nicht förderfähig sind der Teilrückbau und der Rückbau von unbewohnbaren, ruinösen Wohngebäuden.

Der Förderantrag ist über die Gemeinde bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen.

Wenn Sie Eigentümer einer leerstehenden Wohnimmobilie sind und die Beseitigung dieser beabsichtigen, können Sie sich gern an unser Bauamt (Frau Golaszewski, Telefonnummer: 035951/ 25162 oder per E-Mail: n.golaszewski@neukirch-lausitz.de) wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen über das Förderprogramm und Unterstützung bei der Antragstellung sowie Beibringung der erforderlichen Unterlagen.

Weiterhin finden Sie Informationen zum Landesförderprogramm Rückbau leerstehender Wohngebäude (L-RW) auf der Homepage der SAB.