WICHTIGE VERKEHRSINFORMATION! Punktuelle Geschwindigkeitsreduzierung (30 km/h) entlang der Bundesstraße B 98 im Bereich Rittergut (Hauptstraße 62) und Kindertagesstätte Querx Valentin, Hauptstraße 77 in Neukirch/Lausitz

Die zuständige Höhere Straßenverkehrsbehörde sowie das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) - als zuständiger Straßenbaulastträger für die Bundesstraße B 98 - haben dem Antrag der Gemeinde Neukirch/Lausitz zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im o. g. Bereich - befristet bis zum Januar 2026 - zugestimmt.

Die Befristung soll bis zur endgültigen Errichtung der geplanten Querungshilfe auf der Bundesstraße B 98 Bestand haben.

Im Nachgang der Genehmigung wird die zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Bautzen die entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Die Umsetzung erfolgt durch die Straßenmeisterei des Landkreises Bautzen.

Im Rahmen der 800-Jahr-Feierlichkeiten 2022 und des Volksfeste 2023 in der Gemeinde Neukirch/Lausitz wurde im Verkehrskonzept genau in dem vorgenannten Bereich der Hauptstraße (B 98) - in Höhe Rittergut und Kita Querx Valentin - eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h temporär angeordnet, um die Sicherheit der Besucherströme zu gewährleisten. Diese Maßnahme hat sich absolut bewährt und eine große Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer erfahren. 

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die neue Geschwindigkeitsregelung zu beachten und diesen Straßenabschnitt mit besonderer Aufmerksamkeit zu befahren.

Jens Zeiler

Bürgermeister