WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUER 2025
Im Zuge der Grundsteuerreform verlieren ALLE bisherigen Grundsteuerfestsetzungen / Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Anfang 2025 werden durch die Gemeindeverwaltung Neukirch/L. NEUE Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer versendet (Bei Eigentümergemeinschaften wird der Bescheid an nur ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft versandt).
Zahlungshinweise:
Bitte leisten Sie KEINE Zahlungen vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides im Jahr 2025.
Im Grundsteuerbescheid ist ersichtlich, wenn die Grundsteuer über SEPA-Lastschrift eingezogen wird. In manchen Fällen ist das erteilte Mandat erloschen, da neue Kassenzeichen angelegt werden mussten. Die bisher erteilten Mandate sind dann ungültig, da die Gemeindekasse nicht berechtigt ist, die Mandate auf die neuen Kassenzeichen zu übernehmen. Bitte erteilen Sie dann ein neues Mandat. Der Link zum Formular steht auf dem Bescheid.
Sollten Sie für die Grundsteuerzahlung einen Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut erteilt haben, so müssen Sie diesen ab 2025 entsprechend der Werte auf dem neuen Grundsteuerbescheid ändern.
Allgemeine Hinweise:
Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist ein Folgebescheid und basiert auf den Daten des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes. Der Hebesatz ist für alle Steuerpflichtigen gleich. Der Hebesatz wird mit dem vom Finanzamt ermittelten Messbetrag multipliziert. Bei Einwänden gegen den Messbetrag wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Bautzen, die Kontaktdaten stehen auf Ihrem Messbescheid.