Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird.
Ab dem 01. Januar 2024 ist es also nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit!
Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen ab Januar 2024 folgende Dokumente zur Verfügung:
- Personalausweis
- kostet 22,80€
- besitzt eine Gültigkeit von 6 Jahren
- Reisepass
- kostet 37,50€
- besitzt eine Gültigkeit von 6 Jahren
- Expressreisepass
- kostet 69,50€
- besitzt eine Gültigkeit von 6 Jahren
Bitte beachten Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht direkt ausgestellt werden können, sondern über die Bundesdruckerei bestellt werden müssen und somit Lieferzeiten haben.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Meldebehörde unter 035951-25129