Informationen zum Thema Hochwasser

1. Sachsen stärkt private Eigenvorsorge vor Hochwasser
Umweltminister Günther: »Eigenvorsorge ist wichtige Säule zur Absicherung gegen Naturgefahren«

Sachsen fördert künftig Maßnahmen der privaten Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. 

Das sächsische Kabinett hat dafür die Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (FRL pHWEV/2021) verabschiedet. Damit unterstützt der Freistaat Investitionen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern an bestehenden Wohngebäuden, die insbesondere in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können.

Umweltminister Wolfram Günther: »Im Bereich der Hochwasservorsorge gibt es neben der Verantwortung des Staates auch eine Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb stärken wir die private Eigenvorsorge. Sie ist eine wichtige Säule zur Absicherung gegen Starkregen, Hochwasser oder Sturzfluten. In den vergangenen Jahrzehnten sind Extremwetterereignisse gehäuft aufgetreten.  Das letzte Ereignis liegt  gerade  dreieinhalb  Monate zurück  –  auch  wenn  wir  in  Sachsen  mit  deutlich  geringeren  Schäden davongekommen  sind  als  die  Menschen  in  anderen  Teilen  des  Landes. Und Experten gehen davon aus, dass sich Extremwetterlagen im Zuge des Klimawandels noch häufiger ereignen werden.«

Der Umweltminister verwies auf die umfangreichen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen.  Sachsen habe hier insbesondere seit 2002 enorm viel geleistet.  Zudem werde der Hochwasserschutz immer stärker mit ökologischen Aspekten verknüpft.  »Wenn wir nun auch die Eigentümerinnen und Eigentümer unterstützen, komplettieren wir also unser Instrumentarium«, so Günther.

Gefördert wird die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials.

Ebenso gefördert werden Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen. Die Förderhöhe pro Gebäude beträgt für die Erstellung eines Gutachtens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.200 Euro. Für investive Vorhaben liegt der Förderanteil bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Fördersumme von maximal 20.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude in Sachsen. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung werden über die Sächsische Aufbaubank (SAB) erfolgen.

Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare sind in Kürze auf www.sab.sachsen.de zu finden.

Über Maßnahmen der Eigenvorsorge können Sie sich jederzeit informieren beim Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen über folgenden Link:

https://www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de/de/

Dort werden zu gegebener Zeit auch die Fördervorschriften und Informationen zum Verfahren bekanntgemacht.

2. RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021

Ebenfalls beachtlich ist die Gemeinsame Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 (RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021) vom 28. September 2021:

Link: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/19357/43171.html

Zweck ist die Förderung der Beseitigung von Schäden, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 (im folgenden Schadensereignis) verursacht wurden sowie der nachhaltige Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die unmittelbar durch das Schadensereignis, verursacht worden sind. Dies schließt auch Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie Hangrutsch ein, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Schadensereignis verursacht worden sind.

Dabei beachten Sie bitte auch die Gemeinsame Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen als Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 (RL Starkregen- und Hochwasserschäden – beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021) vom 8. Oktober 2021:

Link: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/19360/43155.html

3. Spendenaktion der Gemeinde

Darüber hinaus möchte ich hiermit informieren, dass von der Gemeinde Neukirch/Lausitz an 67 Antragsteller jeweils ein Betrag in Höhe von 277,92€ ausgezahlt wird, insgesamt konnten Spenden von aktuell 18.621,20 € verzeichnet werden.

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal ein großes Dankeschön an alle die hier eine Spende getätigt haben überbringen.

Somit schließen wir diese Spendenaktion ab. Falls Sie noch eine Spende tätigen wollen sehen wir dieser gern zur Unterstützung unserer 800-Jahrfeier im kommenden Jahr entgegen.

Jens Zeiler

Bürgermeister