Hinweise der Finanzbehörde zur Grundsteuerreform - fehlende Grundsteuererklärungen
Sehr geehrte Bürger*innen,
die Finanzämter haben an alle Bürger Schreiben versandt, die die Grundsteuererklärung für ihren Grundbesitz bisher noch nicht abgegeben haben. Leider wurden fälschlicher Weise auch Schreiben an Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden verschickt. Dazu gehören unter anderem Garageneigentümer, deren Garagen auf kommunalen Grundstücken stehen. Auf diese Schreiben brauchen Sie NICHT reagieren. Für die Erklärung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet. Die Gemeinde Neukirch ist dieser Pflicht nachgekommen.