Neues Jahr – neue Erlebnisse: mit der neuen Ehrenamtskarte & dem Familienpass

Neue Sächsische Ehrenamtskarte 2025-2027

Alle Neukircher, die sich ehrenamtlich engagieren und die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, können sich eine neue Ehrenamtskarte in der Gemeindeverwaltung (SG Soziales) ausstellen lassen. Diese wurde vom Freistaat Sachsen nun in 6. Auflage gedruckt und ist gültig vom 01.01.2025-31.12.2027. Die alte Ehrenamtskarte ist abgelaufen. Die Karteninhaber erhalten als Dank für Ihr Engagement sachsenweit zahlreiche Vergünstigungen, z.B. beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen oder Schwimmbädern.

Die Voraussetzungen, um eine Ehrenamtskarte zu erhalten, sind:

  • ein Mindestalter von 14 Jahren,
  • ein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement in Neukirch,
  • ein Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich und seit mindestens zwei Jahren,
  • ein unentgeltlicher Einsatz für das Gemeinwohl (wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 70€/Monat bzw. 840€/Jahr dem nicht entgegen steht).

Das Antragsformular, eine Auflistung der Vergünstigungsanbieter sowie weitere Informationen erhalten Sie im SG Soziales der Gemeindeverwaltung oder unter www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html

Familienpass des Freistaates Sachsen

Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern sowie Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz in Neukirch haben, können sich in der Gemeindeverwaltung (SG Soziales) einen Familienpass ausstellen lassen. Dieser berechtigt zum kostenlosen Eintritt in teilnehmenden Museen und Sammlungen, Schlössern, Burgen und Gärten in Sachsen. Das Antragsformular, eine Auflistung der Einrichtungen sowie weitere Informationen erhalten Sie im SG Soziales der Gemeindeverwaltung oder unter: www.familie.sachsen.de/familienpass.html

SG Soziales