Das Fundbüro informiert: Unterscheidung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren

Herrenlose Tiere

Bei vorgefundenen Tieren ist zwischen herrenlosen (verwilderten) Tieren und Fundtieren zu unterscheiden. Herrenlos sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Darunter fallen freilebende Haustiere und wilde Tiere, solange Sie sich in Freiheit befinden. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder ein entlaufenes Tier handelt, sind äußere Merkmale, wie z.B. das Tragen eines Halsbandes, der Pflegezustand, sein Verhalten und optische Kennzeichnungen zu beachten.

Die herrenlosen Tiere unterliegen nicht dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Verwilderte Katzen zum Beispiel dürfen nicht gefüttert werden, da sie sich sonst bei Ihnen niederlassen. Außerdem können verwilderte Katzen, anders als Hunde, auch gut ohne den Menschen in freier Natur überleben.

Fundtiere - Umgang mit Fundtieren:

Grundsätzlich werden aufgefundene Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder solche, die nicht den hier üblichen wildlebenden Arten zuzuordnen sind, als Fundtiere eingestuft und entsprechend behandelt.

Der Finder oder die Finderin hat die Pflicht, den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde (in der Regel die Gemeinde) zu melden. Es liegt im Interesse sowohl des Tieres als auch der Kommune, den Tierhalter schnellstmöglich zu ermitteln, um das Tier in seine gewohnte Umgebung zurückzuführen und damit die Unterbringungskosten niedrig zu halten. Die Gemeinde Neukirch/Lausitz bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgaben dauerhaft Dritter, die Unterbringung des Fundtieres erfolgt im Tierheim Bloaschütz, Bloaschütz 32 a, 02625 Bautzen.

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