Die Gemeinde Neukirch/ Lausitz verkauft noch drei Wohnbauparzellen im neuen Wohngebiet „Am Valtenberg“.
Ab sofort können sich Bauwillige unter Angabe Ihres Kaufpreisangebots schriftlich bei der Gemeinde bewerben. Für ihre Bewerbung verwenden Sie bitte den Bewerbungsbogen für Baugrundstücke im Wohngebiet „Am Valtenberg“.
Angebotsfrist: 28.02.2021

Grundstücksbeschreibung:
Das neue Wohngebiet „Am Valtenberg“ bietet einen freien Blick in die Landschaft des Oberlausitzer Berglandes.
Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen. Die Planstraße wurde als Walter-Pfützner-Straße öffentlich gewidmet. Insgesamt sind 15 vollerschlossene Wohnbauparzellen entstanden.
Lage/ Umfeld:
Das Wohngebiet „Am Valtenberg“ befindet sich zentrumsnah im Oberdorf der Gemeinde Neukirch/ Lausitz. Es wird von der Bundesstraße 98 (Hauptstraße) über den Bönnigheimer Ring und den Schenkenweg erschlossen. Die umliegende Bebauung ist durch Wohnnutzung, überwiegend Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Mischgebietsflächen geprägt. Im Süden des Wohngebiets grenzt direkt die freie Landschaft an. Der Bahnhof „Neukirch/ Lausitz Ost“ mit direkter Verbindung Richtung Dresden und Zittau ist fußläufig in 15 Minuten erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheken, Kindertagesstätten, Grund- und Oberschule und Ortsverwaltung sind in unmittelbarer Nähe.

Grundstücksaufteilung:
Die Katastervermessung des Wohngebietes ist abgeschlossen. Drei von insgesamt 15 Wohnbaugrundstücken sind noch verfügbar:
Baufeld 2:
Flurstück Nr. 2238 der Gemarkung Oberneukirch mit 817 m²
Walter-Pfützner-Straße 3
Baufeld 3:
Flurstück Nr. 2236 der Gemarkung Oberneukirch mit 1021 m²
Walter-Pfützer-Straße 4
Baufeld 4:
Flurstück nr. 2235 der Gemarkung Oberneukirch mit 1021 m²
Walter-Pfützner-Straße 5

zulässige Bebauung:
Bauvorhaben richten sich nach § 30 BauGB – Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Satzung des Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
zulässig sind:
- Einzel- /Doppelhausbebauung
- bis zu zwei Vollgeschosse mit einer maximalen Traufhöhe von 7,5 m
- Dachneigungen von 20° bis 48°
- Dachflächen der Hauptgebäude einheitlich in matter roter, rotbrauner oder anthrazitfarbener Deckung; Außenwände in gedeckten, hellen Farbtönen, unzulässig Klinkerfassaden
- überbaubare Grundstücksfläche (GRZ) 0,4 bzw. 0,5
Weitere Informationen zum Bebauungsplan finden Sie unter:
Teil A — Planzeichnung
Teil B — Textliche Festsetzungen
Teil C — Begründung zum Bebauungsplan
Teil D — Umweltbericht zum Bebauungsplan
Die Satzung des Bebauungsplans kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Das Gebiet liegt innerhalb der Zone III des Trinkwasserschutzgebiets Neukirch — Georgenbadstraße. Die Vorgaben aus der Trinkwasserschutzverordnung sind zu beachten. Erschließungszustand: Alle Wohnbauparzellen sind medienseitig voll erschlossen. Gas, Strom, Telekomunikation und Trinkwasser liegen je Parzelle an; alle Parzellen sind an das kommunale Abwassernetz (Schmutzwasser und Regenwasser) angeschlossen.
Erschließungszustand:
Alle Wohnbauparzellen sind medienseitig voll erschlossen. Gas, Strom, Telekomunikation und Trinkwasser liegen je Parzelle an; alle Parzellen sind an das kommunale Abwassernetz (Schmutzwasser und Regenwasser) angeschlossen.
Rechtsverhältnisse:
Eigentümer:
Gemeinde Neukirch/ Lausitz
Belastungen Grundbuch:
In Abteilung II des Grundbuch sind folgende Belastungen eingetragen:
- Leitungsrecht sowie Benutzungsbeschränkung — beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die ESAG; das Recht betrifft nicht die Bauparzellen
- Trinkwasserleitungsrecht — beschränkte persönliche Dienstbarkeit für den ZV „Obere Wesenitz“; die Trinkwasserleitung wured im Zuge der Erschließungsmaßnahmen umverlegt, so dass die Pfandfreigabe erteilt werden kann
Abteilung III des Grundbuches ist lastenfrei.
Verkauf:
Kaufpreis: Mindestgebot 51,00 €/m²
Bemerkungen:
Der Verkauf erfolgt gemäß dem Vergabeleitfaden zu kommunalen Wohnbaugrundstücken im Wohngebiet „Am Valtenberg“. Die Bewerbung für mehrere Bauparzellen ist unter Angabe einer Priorisierung möglich.
Für Ihre Bewerbung ist der Bewerbungsbogen zum Kauf eines kommunalen Wohnbaugrundstückes im Wohngebiet „Am Valtenberg“ zu nutzen.
Im notariellen Kaufvertrag verpflichtet sich der Erwerber mit dem Bau innerhalb von 3 Jahren nach Beurkundung zu beginnen. (Bauverpflichtung) Für den Erwerber fällt keine Courtage an. Die Vermessungskosten sind durch den Erwerber zu tragen.
Ansprechpartner:
Frau Golaszewski Tel.: 035951–25162, E‑Mail: n.golaszewski@neukirch-lausitz.de oder
Frau Kupferschmidt Tel.: 035951–25163, E‑Mail: s.kupferschmidt@neukirch-lausitz.de
Bewerbungsbogen:
Den Bewerbungsbogen mit Anlagen können Sie hier herunterladen:
Bewerbungsbogen Baugrundstücke Wohngebiet “Am Valtenberg“
Anlage 1 — Lageplan Baugrundstücke
Anlage 2 — Vergabeleitfaden Wohngebiet “Am Valtenberg“
Anlage 3 — Verkaufsexposé
Anlage 4 — Informationsblatt Datenerhebung
Ihren Bewerbungsbogen mit Kaufpreisangebot senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Kaufangebot Wohnbaugrundstück – Am Valtenberg“ an folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 20
01904 Neukirch/ Lausitz
Informationen zum Verfahren:
Alle aufgeführten Angaben des Exposés sind unverbindlich, nach bestem Wissen und Gewissen und dem vorliegenden Sachstand recherchiert. Sie unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie nachträglichen Änderungen. Eine Haftung der Gemeinde in Bezug auf die hier gemachten Angaben ist ausgeschlossen. Die Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff Bürgerliches Gesetzbuch. Sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
Alle mit der Angebotsabgabe und mit dem Erwerb verbundenen Kosten trägt, sofern nichts anderes vereinbart, der Erwerber. Dies betrifft insbesondere die Kosten der Vermessung und medienseitigen Erschließung, die Notarkosten, Grundbuchkosten, Gebühren und Steuern.