Es gibt Hinweise und Beschwerden über Kraftfahrzeugführer — Mopedfahrer -, die im Bereich der Skateanlage und des angrenzenden Spielplatzes im Areal Rittergut durch ihr rücksichtsloses Verhalten andere Nutzer, insbesondere Eltern und Kinder, gefährden.
In unserer geltenden Polizeiverordnung ist dazu geregelt:
§ 13 Benutzung allgemein zugänglicher öffentlicher Kinderspielplätze und Erholungsanlagen
(1) Die im ehemaligen Rittergut an der Hauptstraße gelegenen allgemein zugänglichen öffentlichen Kinderspielplätze und Erholungsanlagen einschließlich Generationengarten und Skateanlage dürfen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr unter Beachtung der jeweils vor Ort angebrachten Benutzungs- und Verhaltensregeln genutzt werden. Das Betreten und die Nutzung der genannten öffentlichen Anlagen sind außerhalb dieser Zeit nicht gestattet.
(2) In den öffentlichen Anlagen sind die Benutzung und das Mitführen von Kraftfahr- zeugen nicht gestattet.
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Die überwiegende Mehrheit hält sich an die Regeln und geht mit gutem Beispiel voran. Und doch erreichen uns Hinweise und Beschwerden zu Verstößen.
Im Interesse eines guten Zusammenlebens im Ort sollte stets Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme an den Tag gelegt werden — darum bitte ich Sie. Allein mit polizeilichen Mitteln, Vorschriften und Verboten ist dies nicht zu erreichen. Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde.
Im vorliegenden Fall sind nunmehr polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Sachdienliche Hinweise zu den beiden Mopedfahrern — insbesondere Versicherungskennzeichen — nehmen die Polizei und die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz entgegen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Jens Zeiler
Bürgermeister