Zuständige Behörde: Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz
AZ: 650.024_OS 75
23.11.2020
035951 25164
Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen Straßenbeschreibung Walter-Pfützner-Straße
Länge: 0,081 km
betroffene Flurstücke der Gemarkung Niederneukirch:
T. v. Flst. 2200/45, Flst. 2200/71,T.v. Flst. 2203/4
Anfangspunkt: westl. Einmündung in Bönnigheimer Ring in Höhe Grundstück Bönnigheimer Ring 2 (NK Nr. A) gemäß Karte zur Widmungsverfügung
Endpunkt: östl. Einmündung in Schenkenweg auf Flurstück 2203/4 (NK Nr. B) gemäß Karte zur Widmungsverfügung
Gemeinde: Neukirch/Lausitz
Landkreis: Bautzen Verfügung: Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zur Ortsstraße.
Widmungsbeschränkungen: keine
künftiger Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Neukirch/Lausitz
Die Verfügung wird mit Vollzug der Bekanntmachung wirksam. Die Straße wurde zur Erschließung eines neuen Wohngebietes hergestellt. Der Gemeinderat hat deshalb am 23.11.2020 beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung als zuständige Behörde die Widmung für die Straße verfügen soll. Die Straße verläuft innerorts und ist daher als Ortsstraße einzustufen. Die betroffenen Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Neukirch/Lausitz. Die Verfügung einschließlich der Karte (Anlage) kann ab dem Tage ihrer Bekanntmachung im “Mitteilungsblatt Ihre Heimat und Bürgerzeitung im Landkreis Bautzen, Ausgabe Bischofswerda” für die Dauer von zwei Wochen (Niederlegungsfrist) im Internet unter https://neukirch-lausitz.de in der Rubrik Aktuelles, Kategorie Veröffentlichungen, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme in den Ausdruck der Unterlagen ist nach telefonischer Terminabsprache im Bauamt der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz, möglich. Die Widmungsverfügung gilt mit der Bekanntmachung im “Mitteilungsblatt Ihre Heimat und Bürgerzeitung im Landkreis Bautzen, Ausgabe Bischofswerda” gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz, einzulegen.
Jens Zeiler
Bürgermeister
