Zuständige Behörde: Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz
AZ: 650.024_OS 73
23.11.2020
035951 25164
Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen Straßenbeschreibung
Bönnigheimer Ring Länge: 1,046 km
betroffene Flurstücke der Gemarkung Niederneukirch:
T. v. Flst. 2113/22, Flst. 2113/20, 2143/1, 2200/45, T.v. Flst. 2203/5
Abschnitt 1:
Anfangspunkt: Einmündung in den Schenkenweg in Höhe Grundstück Bönnigheimer Ring Nr. 38 (NK Nr. 5456 5162 155) gemäß Karte zur Widmungsverfügung
Endpunkt: Einmündung in den Otto-Buchwitz-Ring (NK Nr. 5456 5162 162) gemäß Karte zur Widmungsverfügung
Abschnitt 2: Anfangspunkt: westl. Einmündung in Abschnitt 1 in Höhe Grundstück Bönnigheimer Ring Nr. 19 (NK Nr. 5456 5162 130) gemäß Karte zur Widmungsverfügung
Endpunkt: westl. Einmündung in Abschnitt 1 in Höhe Grundstücke Bönnigheimer Ring Nr. 11 und 13 (NK Nr. 5456 5162 134) gemäß Karte zur Widmungsverfügung Gemeinde: Neukirch/Lausitz Landkreis: Bautzen Verfügung: Die unter 1. bezeichnete Straße wird gewidmet zur Ortsstraße.
Widmungsbeschränkungen: keine
künftiger Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Neukirch/Lausitz
Die Verfügung wird mit Vollzug der Bekanntmachung wirksam. Die Widmung und Eintragung dieser Straße in das Bestandverzeichnis der Ortsstraßen der Gemeinde Neukirch/Lausitz im Jahr 1999 war unwirksam. Der Gemeinderat hat deshalb am 23.11.2020 beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung die Widmung nochmals verfügen soll. Die Straße dient der Erschließung von mehr als einem Einzelanwesen innerhalb der geschlossenen Ortslage und war deshalb als Ortsstraße einzustufen. Die betroffenen Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Neukirch/Lausitz. Die Verfügung einschließlich der Karte (Anlage) kann ab dem Tage ihrer Bekanntmachung im “Mitteilungsblatt Ihre Heimat und Bürgerzeitung im Landkreis Bautzen, Ausgabe Bischofswerda” für die Dauer von zwei Wochen (Niederlegungsfrist) im Internet unter https://neukirch-lausitz.de in der Rubrik Aktuelles, Kategorie Veröffentlichungen, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme in den Ausdruck der Unterlagen ist nach telefonischer Terminabsprache im Bauamt der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz, möglich. Die Widmungsverfügung gilt mit der Bekanntmachung im “Mitteilungsblatt Ihre Heimat und Bürgerzeitung im Landkreis Bautzen, Ausgabe Bischofswerda” gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz, einzulegen.
Jens Zeiler
Bürgermeister
